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Nordvela Autoglanz GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Nordvela Autoglanz GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nordvela Autoglanz GmbH, Schadowstraße 28, 40213 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme eines konkreten Auftragsangebots. Mündliche Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur dann an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Die Buchung unserer Dienstleistungen für Außenwäsche, Lackkorrektur oder PPF setzt voraus, dass das Fahrzeug technisch betriebsfähig ist und keine schweren Beschädigungen aufweist, die eine sichere Durchführung verhindern.

2. Leistungsumfang und Sorgfaltspflicht

Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich die in der Preisliste ausgewiesenen Leistungen: Außenwäsche & Entkontaminierung, Scheinwerferaufbereitung, Rad- & Bremssattel-Detailing, Innentiefenreinigung & Lederpflege, Lackschutzfolie (PPF) sowie Lackkorrektur & Hochglanzpolitur. Wir führen unsere Arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der spezifischen Materialeigenschaften Ihres Fahrzeugs durch. Bei der Lackkorrektur wird der Lackschutz bis zur Grundierung entfernt; dies ist ein normaler Prozess zur Beseitigung von Kratzern und Hologrammen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass sich keine gefährlichen Stoffe oder illegalen Gegenstände im Fahrzeug befinden.

3. Haftungsausschluss und Risiken

Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Nordvela Autoglanz GmbH vorliegt. Dies gilt insbesondere für folgende Fälle: Schäden durch verdeckte Korrosion, die sich während der Bearbeitung öffnet; Beschädigungen an empfindlichen Lackpartien durch unbeabsichtigtes Eindringen von Reinigern in Dichtungen; und Materialermüdung bei alten oder vorsanierten Fahrzeugteilen. Wir haften nicht für Folgeschäden, die aus der Nutzung der Fahrzeuge nach Abholung entstehen. Bei der Verlegung von Lackschutzfolie (PPF) können bei komplexen Kurven minimal sichtbare Faltkanten auftreten, die dem optischen Standard entsprechen.

4. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter [email protected] verfügbar ist. Wir speichern Fotos des Fahrzeugzustands vor und nach der Bearbeitung ausschließlich zum Beweis der Vertragserfüllung und zur Qualitätssicherung. Der Auftraggeber kann der Weitergabe seiner Kontaktdaten an Dritte zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.

5. Geistiges Eigentum und Bildrechte

Alle von uns erstellten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder und Grafiken unserer Dienstleistungen wie Scheinwerferaufbereitung oder Hochglanzpolitur, unterliegen dem Urheberrecht der Nordvela Autoglanz GmbH. Eine Nutzung dieser Materialien durch Dritte zur Werbung oder auf eigenen Webseiten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Kunden erhalten nach Bezahlung ein persönliches Nutzungsrecht an den Ergebnisdokumentationen ihrer Aufträge. Das Logo und die Markenbezeichnung „Nordvela Autoglanz GmbH“ dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet werden.

6. Stornierung und Rücktritt

Der Auftraggeber kann die Buchung unserer Dienstleistungen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos stornieren. Bei kürzerer Ankündigungszeit oder Nichterscheinen (No-Show) behalten wir uns vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu erheben. Bei gravierenden Mängeln am Fahrzeug, die während der Voruntersuchung festgestellt werden und den Vertragsschluss unmöglich machen, steht beiden Parteien das Recht zum sofortigen Rücktritt zu, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte das Kundenunternehmen einen allgemeinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, bleibt die zwingende Rechtsprechung des Wohnsitzlandes unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Düsseldorf, sofern das Gesetz keinen anderen Standort vorschreibt.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Dienstleistungen beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei erkennbaren Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abholung der Arbeiten, schriftlich an [email protected] zu melden. Eine Mängelrüge außerhalb dieser Frist führt zum Verlust aller Gewährleistungsansprüche. Wir haben das Recht und die Pflicht, den Mangelfehler selbst zu beseitigen (Nacherfüllung). Die Kosten für die Rückbringung des Fahrzeugs zur Nachbesserung trägt ausschließlich die Nordvela Autoglanz GmbH.

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